ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FA. KÄLTE-KLIMA-WÄRMEPUMPEN S. LEOPOLD GmbH
1. Allgemein:
Leistungen durch die beauftrage Fa. Kälte – Klima – Wärmepumpen S. Leopold GmbH erfolgen gemäß diesen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Einkaufsbedingungen des Bestellers und ÖNORMRN gelten nur, soweit sie dieser Geschäftsbedingung nicht widersprechen.
2. Kostenvoranschläge:
Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichten die Fa. S. Leopold GmbH nicht zu Annahme eines Auftrages auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Kostenvoranschläge sind entgeltlich, doch wird bei Erstellung eines Auftrages im Umfang des Kostenvoranschlages bezahltes Entgelt gutgeschrieben.
Sämtliche technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der Fa. S. Leopold GmbH. Kostenvoranschläge beinhalten nicht die Kosten für Stemm-, Putz-, Bau-, Spengler-, Fliesen- und Zimmermannsarbeiten, Gerüstung, Elektro- und Wasserinstallationen samt Tauwasserableitungen, Schuttabfuhr, Fracht und Transport sowie für sonstige im Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich angeführte Leistungen.
Kostenvoranschläge und Angebote der Fa. S. Leopold GmbH sind unverbindlich.
3. Auftragsbestätigungen:
Zur Ausführung der Leistungen ist die Fa. S. Leopold GmbH frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und weiters der Besteller seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat. Erforderliche Bewilligungen von Dritten sowie Meldungen bei den Behörden oder Bewilligungen durch die Behörde sind vom Besteller auf seine Kosten zu veranlassen.
Der Besteller hat für die Zeit der Leistungsausführung der Fa. S. Leopold GmbH kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Monteure sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen. Für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes sind Energie und Wasser vom Besteller kostenlos beizustellen.
Die Vornahme von Änderungen in technischen Belangen bleibt der Fa. S. Leopold GmbH im Zuge der Leistungsausführung vorbehalten.
4. Leistungsfristen- und Termine:
Die von der Fa. S. Leopold GmbH angegebenen Leistungsfristen sind unverbindlich. Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst
ohne Verschulden der Fa. S. Leopold GmbH verzögert, werden vereinbarte Leistungsfristen entsprechend verlängert oder vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben, hierdurch entstandene Mehrkosten trägt der Besteller.
Nur im Falle eines von der Fa. S. Leopold GmbH verschuldeten Leistungsverzuges, steht es dem Besteller frei, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, anderweitige Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
5. Verrechnung:
Der Arbeitsaufwand wird nach den jeweils geltenden Sätzen verrechnet, dies gilt insbesondere bei Überstunden, Reisekosten, Nächtigungskosten, Zulagen, Auslösen und dgl.
Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen oder wird seine dringende Ausführung vom Besteller gewünscht, werden die durch not wendige Überstunden und beschleunigte Materialbeschaffung auflaufenden Mehrkosten berechnet.
Bei Ausmaßverrechnungen erfolgt die Ermittlung der Ausmaße in Gegenwart des Bestellers. Er ist hiezu zeitgerecht einzuladen, bleibt er der Ausmaßermittlung
fern, gelten die von der Fa. S. Leopold GmbH ermittelten Ausmaße als richtig festgestellt.
6. Arbeitszeiten:
Normalarbeitszeiten: Montag – Donnerstag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Störungsdienst: Montag – Sonntag 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Bei Störungsdiensten außerhalb der Normalarbeitszeit werden die Über stunden inkl. Zuschlag und eine Störungspauschale in Rechnung gestellt. Wegzeit ist Arbeitszeit.
7. Übernahme:
Die Fa. S. Leopold GmbH hat den Besteller vom Übergabetermin zeitgerecht zu verständigen, bleibt der Besteller der Übergabe fern, gilt die Übergabe der erbrachten Leistung als am vorgesehenen Übergabetermin als erfolgt.
8. Versand:
Der Versand von Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Eine Transportversicherung wird nur über Anordnung des Bestellers auf dessen Kosten abgeschlossen.
9. Preise:
Die Preise verstehen sich unverpackt und unverladen ab Lager oder Werkstätte der Fa. S. Leopold GmbH bzw. deren Unterlieferanten.
Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung die Kostenfaktoren der Fa. S. Leopold GmbH wie Einkaufspreis, Zölle, Löhne, Soziallasten, Steuern und dgl., gehen diese Erhöhungen zu Lasten des Bestellers.
Pauschalpreiszusagen werden nicht gegeben.
10. Beigestellte Waren:
Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Besteller beigestellt, ist die Fa. S. Leopold GmbH berechtigt, dem Besteller 25% von ihrem Verkaufspreis dieser oder gleichwertiger Waren zu berechnen.
Vom Besteller beigestellte Geräte oder Materialien sind nicht Gegenstand der Gewährleistung.
11. Eigentumsvorbehalt:
Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. S. Leopold GmbH.
12. Zahlungen:
Die Fa. S. Leopold GmbH ist berechtigt vor Beginn der Leistungsausführung Anzahlungen bis 1/3 des Gesamtpreises zu verlangen.
Nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung hat der Besteller über Verlangen der Fa. S. Leopold GmbH Teilzahlungen zu leisten.
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen ist ebenso, wie die Aufrechnung von Forderungen des Bestellers gegen die Fa. S. Leopold GmbH mit der Forderung der Fa. S. Leopold GmbH aus den erbrachen Leistungen ausgeschlossen.
13. Zahlungsverzug:
Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist die Fa. S. Leopold GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12% pa zu berechnen, hierdurch werden bestehende Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist die Fa. Leopold GmbH berechtigt, die sofortige Zahlung des Gesamtpreises zu verlangen und dann, wenn der Besteller einer Zahlungspflicht nicht nachkommt, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte die in Ihrem Eigentumsvorbehalt stehenden Anlagen, Waren und dgl. – ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist – zurückzunehmen oder vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten, im Falle eines solchen Rücktrittes steht ihre gegenüber dem Besteller eine Abstandsgebühr in der Höhe von 10% des Preises jener Leistung zu, hinsichtlich deren der Rücktritt erfolgt ist.
14. Rücktrittsrecht der Fa. S. Leopold GmbH
Die Fa. S. Leopold GmbH ist auch dann, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages ungünstige Umstände über die Zahlungsfähigkeit des Bestellers oder dessen wirtschaftliche Lage bekannt werde, berechtigt, die sofortige Zahlung des Gesamtpreises zu verlangen und bei Nichtleistung durch den Besteller vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten, im Falle eines solchen Rücktrittes steht ihr gegenüber dem Besteller eine Abstandsgebühr in der Höhe von 10% des Preises jener Leistung zu, hinsichtlich deren der Rücktritt erfolgt ist.
15. Beschränkungen des Leistungsumfangs (Leistungsbeschreibung):
Bei Montage- und Instandsetzungsarbeiten sind Risse und Brüche von bestehenden Rohrleitungen, Armaturen und Geräten als Folge nicht erkennbare Spannungen oder Materialfehler möglich.
16. Gewährleistung:
Die Fa. S. Leopold GmbH leistet nur dem seine Zahlungsverpflichtungen erfüllenden Besteller gegenüber Gewähr und zwar insoweit als innerhalb von 6 Monaten nach erfolgter Übergabe, mangelhafte Teile instandgesetzt oder ersetzt werden, doch endet die Gewährleistung jedenfalls unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt der Leistung und Übergabe mit Ablauf eines Jahres nach dem bei Vertragsabschluss vorgesehenen Leistungstermin, wenn dieser in der Folge ohne Verschulden der Fa. S. Leopold GmbH hinausgeschoben worden ist.
Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung seitens des Bestellers wird weder die Gewährleistungsfrist unterbrochen oder gehemmt, noch der Lauf einer neuen Gewährleistungsfrist ausgelöst. Die Kosten für die Entsendung von Monteuren zur Mangelbehebung gehen zu Lasten des Bestellers. Kann die Mangelbehebung nicht am Aufstellungsort der Anlage erfolgen, so ist der instand zu setzende Teil auf Kosten und Gefahr des Bestellers an die Fa. S. Leopold GmbH zu senden.
Treten Mängel an Isolierung, Pumpen, Motoren, Ventilatoren und Steuerapparaten sowie bei sonstigen Lieferungen außerhalb des Maschinen Teiles auf, haftet die Fa. S. Leopold GmbH nur insoweit, als das entsprechende Lieferwerk der Fa. S. Leopold GmbH gegenüber Gewähr leistet.
Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn Mängel nicht sofort nach deren Entdeckung angezeigt und nachgewiesen werden, wenn die vom Mangel betroffenen Teile inzwischen von dritter Hand oder vom Besteller selbst verändert oder instandgesetzt worden sind. Kältemittel und Öle sind von der Gewährleistung ausgenommen.
17. Schadenersatz:
Die Fa. S. Leopold GmbH haftet dem Besteller für verschuldete Schäden nur insoweit, als ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen grobes Verschulden oder Vorsatz anzulasten ist, sonstige Ersatzansprüche des Besteller sind ausgeschlossen.
18. Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist Kärnten. Dies gilt auch dann, wenn die Übergabe an einem anderen Ort erfolgt.
19. Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist Wolfsberg.